Siebenschläfer (Siphonaptera)
Siebenschläfer (Siphonaptera)
Allgemeines
Siebenschläfer halten von Ende September bis in den Mai sieben Monate lang einen Winterschlaf. Für den Winterschlaf werden oft selbstgegrabene Erdhöhlen (< 1m Tiefe) genutzt. Zudem suchen sie sich gerne in Baumlöchern, Vogelnistkästen und auch unter den Dächern von Wohnhäusern, Schuppen, Garten- und Ferienhäusern ihr Schlafquartier. Doch statt in unseren Häusern nur zu schlafen, können sie nachts so viel Lärm machen, dass dieser einem erwachsenen Menschen, etwa einem Einbrecher zugeordnet werden könnte und nicht einem kleinen Nagetier von 70 – 180 Gramm Gewicht. Siebenschläfer sind in einigen Kantonen und auch im Wildschonrevier Stadt Zürich geschützt, fragen Sie die zuständige kantonale Fachstelle für Naturschutz. Gegen Ende Sommer, wenn die Jungtiere selbständig werden, kann es vermehrt zu Störungen durch Schläfer in Gebäuden kommen. Sie rennen nach dem nächtlichen Ausflug zur Futtersuche herum, sie klettern und balgen sich unter lautem Quieken, Pfeifen und Murmeln. Im Schweizer Mittelland handelt es sich vor allem um den Siebenschläfer Glis glis. In den unterholzreichen Wäldern, in denen er eigentlich zu Hause ist, herrscht oft Wohnungsnot: Ausgefaulte Astlöcher, Risse und Spalten in Bäumen, Spechthöhlen oder hohle Baumstümpfe sind zunehmend seltener geworden. Fehlen solche Unterkünfte, wandern die Tiere aus und nehmen dankbar einen Vogelnistkasten, eine Gartenhütte oder sogar ein Wohnhaus an. Der nahe verwandte Gartenschläfer Eliomys quercinus, der in menschlichen Behausungen auch lästig werden kann, fehlt in den niedrigen Lagen des Mittellandes und findet sich vor allem in bergigen Gegenden. Siebenschläfer können durch ihren Nagetrieb grosse Materialschäden anrichten und durch ihren Kot und Urin Räume und Lebensmittel verschmutzen. Ihr Lärm in der Nacht kann den HausbewohnerInnen den „letzten Nerv“ rauben. In solchen Fällen können sie vertrieben oder gefangen werden. Sie sind jedoch nicht ausschließlich schädlich: Sie verjagen Mäuse und ernähren sich von Wespen-Larven. Natürliche Feinde wie Uhu, Waldkauz und Steinmarder haben nur einen geringen Einfluss auf die Populationsentwicklung, viel wichtiger ist hier das Nahrungsangebot der Umgebung.
Wie vermeiden Sie ein Eindringen von Siebenschläfern?
Sie können Siebenschläfern das Eindringen in ein Gebäude erschweren, indem Sie mögliche Zugänge verschliessen
- Türen dicht schliessen
- Kellerfenster engmaschig vergittern (Maschenweite höchstens 5 mm);
- Keine Kletterpflanzen an Fassade, bzw. Pflanzen ca. 1 m unter dem Dach abschneiden, damit ein Eindringen in den Dachstock nicht möglich ist
- Dach vollständig abdichten;
- Vollständige Vergitterung durch Lochblech bei vorgehängter Fassade;
- Kaminöffnungen engmaschig vergittern.
Was tun, wenn Siebenschläfer im Gebäude stören?
Siebenschläfer sind in der Schweiz eine gefährdete und in verschiedenen Kantonen geschützte Tierart. Als Erstes sollten Sie versuchen, einen Siebenschläfer zu vertreiben. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass von Mai bis August die Fortpflanzungsperiode ist und Jungtiere erst nach 6 – 7 Wochen selbständig werden. Unter Umständen muss man das Tier fangen und aussetzen. Wenn mehrere Tiere im Spiel sind empfiehlt es sich, die Hilfe eines Wildhüters oder einer professionellen Schädlingsbekämpfungsfirma in Anspruch zu nehmen. Das Vergiften ist in einigen Kantonen verboten. In den anderen Regionen (z.B. Kantone Zürich, Tessin und Graubünden) ist es zwar (noch) nicht ungesetzlich, aber unschön und nur als allerletzte Massnahme zu sehen. Zudem ist die Gefahr gross, dass die Tiere an einem unzugänglichen Ort sterben und wochenlang einen penetranten Verwesungsgeruch verströmen
Vertreibung
Siebenschläfer mögen stark nach Kampfer riechende Mottenkugeln und Räucherstäbchengeruch (in jeder Teehandlung erhältlich) nicht. Man kann sie damit vertreiben. Andere Repellentien sind Möbelpolitur, Geschirrspül- und Fensterputzmittel, man kann dadurch Küchenschränke und Löcher, durch die sie eindringen, schützen bzw. mit getränkten Putztüchern ausstopfen. Ultraschall-Geräte und anderer Lärm, wie beispielsweise laute Musik haben sich als wirkungslos erwiesen.
Fang und Aussetzen
Wir empfehlen zum Fang Lebendfallen (10x10x25 cm), die Sie mit Schokolade, Früchten, Weinbeeren, Nüssen oder ein wenig Hackfleisch bestücken können. Falls die Siebenschläfer etwas Attraktiveres brauchen, können Sie Erdnussbutter mit Rosinen und Haferflocken mischen.
Damit beim Fangen der Schwanz nicht beschädigt wird, ist es gut, wenn die Falltür nicht ganz bis zum Boden reicht; man sollte sie ein Stück kürzen oder hochbiegen. Den gefangenen Siebenschläfer dürfen Sie nicht am Schwanz festhalten. Die Fallen müssen laut Tierschutzgesetz täglich kontrolliert werden. Gefangene Tiere müssen Sie mindestens 10 km entfernt an einem Waldrand, einer Streuobstwiese oder bei einem Eichenwald freilassen. Bei kürzerer Distanz finden sie mit ihrem Orientierungssinn wieder zu Ihnen zurück. Ein Berg oder ein Fluss zwischen dem Aussetz-Ort und Ihrem Haus verhindert die Rückwanderung. Beim Freilassen der Siebenschläfer ist Vorsicht angebracht, da sie kräftig zubeissen können!
Aussehen
Länge Kopf-Rumpf: 13 – 19 cm, buschig behaarter Schwanz: 11 – 15 cm, graues Fell, grosse Knopfaugen, Gewicht 80 – 120 g.
Verhalten
Winterschlaf von Ende September bis Anfangs Mai. Von Mai bis September nachtaktiv, meist in den frühen Morgenstunden. Frisst Schnecken, Insekten, Blatt- und Blütenknospen, Pilze, Beeren, Obst, Eicheln und Nüsse. Fortpflanzungsperiode Mai bis August, 1 Wurf mit 4 - 6 Jungen pro Jahr. Geschlechtsreife im Sommer nach der ersten Überwinterung. Kann 3 - 8 Jahre alt werden. Durchschnittlicher Revierdurchmesser: 200 m.
Schaden
Charakteristische Nagespuren (zwei scharfe Schneidezähne im Ober- und Unterkiefer!) an Nahrung und Einrichtungen, z.B. Kabel, Holz, Polster. Verschmutzung von Aufenthaltsräumen durch bohnenförmigen 1 – 2 cm langen Kot.
Bekämpfung
Siebenschläfer stehen in einigen Kantonen und in Naturschutzrevieren unter Schutz. Töten durch Gift, oder durch andere Methoden ist hier nicht erlaubt.